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Gebührenordnung für Tierärzte

Was ist die GOT ?

Die Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT) ist ein Bundesgesetz, das die Gebühren für alle tiermedizinischen Leistungen verbindlich festlegt. Seit 1999 wurde sie nicht mehr verändert. Die Gebühren wurden seitdem nur einmalig im Jahr 2017 um 12% erhöht.

In der GOT sind alle Posten der Behandlung Ihres Tieres mit einer festen Preisspanne verbindlich festgehalten. Eine Unter- sowie Überschreitung dieser Preise ist vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgesehen und sogar strafbar.

Damit schützt Sie die GOT vor zu hoch angesetzten Preisen für die Behandlung Ihres Tieres. Sie sorgt für Transparenz  und schützt die Praxen vor einer existenzgefährdenden, vom Markt motivierten Preisspirale nach unten. So ist die GOT ein Garant für Fairness und Versorgungssicherheit in der Tiermedizin.

Warum wird  sie gerade jetzt angehoben?

Die aktuelle Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1999. In den letzten 20 Jahren hat sich  in der Tiermedizin sehr viel getan. Das Niveau der tiermedizinischen Versorgung ist mittlerweile mit dem der Humanmedizin vergleichbar. Dadurch wird Ihrem tierischen Begleiter die bestmögliche Versorgung  zugesichert.

Möglich wird dies durch die immer anspruchsvollere Aus- und Weiterbildung des tiermedizinischen Fachpersonals sowie eine hochmoderne, umfangreiche Praxisausstattung zur Diagnostik und Therapie.

Einer Studie zufolge sind die Kosten in den letzten 10 JAhren um das circa 30 fache gestiegen. Hierbei sind die Inflation  sowie höhere Miet- und Energiekosten noch nicht inbegriffen.

Natürlich wirken sich auch die Personalkosten auf die Gesamtkosten aus. Trotzdem befinden sich die Gehälter im  Vergleich zu ähnlichen Berufsgruppen, nach wie vor deutlich am unteren Ende, was dazu führt, dass immer weniger Absolventen und Auszubildende den Weg in tierärztliche Praxen einschlagen. Darüber hinaus liegen die Honorare für die tierärztliche Leistungen in Deutschland auch nach der GOT-Anpassung immer noch deutlich unter denen anderer EU-Staaten, wie z.B. Frankreich oder den Niederlanden .

Die Bundesregierung hält eine Preiserhöhung  für den Schutz von Mensch und Tier ,auch vor von Tieren auf Menschen übertragbare Erkrankungen (Zoonosen) ,und zur Aufrechterhaltung der tierärztlichen Versorgung, für absolut nötig. Damit auch zukünftig die Versorgung Ihres Lieblings, in Ihrer unmittelbaren Nähe,gewährleistet werden kann.

Wir versichern Ihnen die Erhöhung der Gebühren sehr sorgfältig zu prüfen und den Gegebenheiten anzupassen, damit wir Ihr Tier weiterhin bestmöglich versorgen können.

Wie bereiten Sie sich bestmöglich vor:

Für die Zukunft ist es fast unabdingbar, wie es z.B. in England schon bei über 70 % der Hunde und Katzen der Fall ist , eine OP- oder Krankenversicherung für ihr Tier abzuschließen, um die finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls Ihres Tieres bezahlen zu können.

Zudem ist es sehr empfehlenswert, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks ihres Tieres vornehmen zu lassen, um Krankheiten frühzeitig erkennen zu können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung

Ihr Praxisteam der Tierarztpraxis Anne Teutschbein